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Vogelbeobachters Tagebuch — 10.1.12

Tagebuch führt Margus Ots, linnuvaatleja.ee
Fotos: Arne Ader
Übersetzung ins Englische: Liis
Vom Englischen ins Deutsche: Leonia
 
Sperbereule
 
10. Januar
Ich machte heute einen kurzen Ausflug in Tartumaa, in die Wälder bei Laeva. Der Morgen war kalt, das Auto zeigte sogar -12 Grad. In den Wäldern herrschte Stille, keine Spechte klopften und die Meisenscharen waren ruhig. Nur einige Raben krächzten in der Ferne. In der kalten Wintermitte mag niemand rufen. Aber einige weitere Arten wurden noch zu meiner Jahresliste hinzugefügt. An zwei Stellen fand ich Tannenhäher (Nucifraga caryocatactes). Selbst diese waren still, sonst sind sie ziemlich lautstark. Der Kleinspecht (Dendrocopos minor) wurde auf der Spechtliste ergänzt. Ich entdeckte ihn weder durch Rufe oder Klopfen, er war inmitten eines Meisenschwarmes und flog mir in einem Augenblick gerade an der Nase vorbei in eine Birkenkrone. 
 
 
Aber das interessanteste Geschöpf des Tages war eine Sperbereule (Surnia ulula), ein seltener Überwinterer und Durchzügler bei uns. Ich entdeckte sie in der frühen Morgendämmerung weit entfernt in der Spitze eines Baumes am Rande eines Einschlages, die Umgebung beobachtend. Ich wollte den Vogel nicht stören, beobachtete ihn eine Weile mit dem Spektiv und machte nur wenige Bilder aus der Entfernung. Im diesigen Bild kann man die typische Silhouette der Art erkennen, als Beleg völlig ausreichend. Meine Jahresliste enthält jetzt 92 Vogelarten.
 
Ich bin gefragt worden, ob die Beobachtungen für die verschiedenen Listen in irgendeiner Weise belegt werden müssen, um akzeptiert zu werden? Ja, wir haben uns gemeinsam mit Ornithologen auf einige gemeinsame Regeln verständigt. Für die Arten, die die Vogel-Raritäten-Kommission (RC) bearbeitet, ist die Sache einfach – die Beobachtung muss vom Ausschuss bestätigt werden. Bei häufigen Arten ist es ebenfalls einfach – im Regelfall vertraut man dem Beobachter. Aber es gibt eine Anzahl von Arten, die weniger seltenen oder Miniraries, die vergleichsweise seltene Besucher Estlands sind, für die aber nicht die Raritäten-Kommission zuständig ist. Für eine Rekord-Bestrebung (z.B. ein Kalenderjahres-Rekord) ist es, wenn man allein ist, ein bewährtes Verfahren, mindestens einige Belege beizubringen (Foto, Aufnahme der Rufe etc.) oder man lädt einen anderen Vogelbeobachter zum bezeugen ein. Eine bequemere Möglichkeit ist, gemeinsame Ausflüge zu unternehmen; andere erfahrenere Beobachter können die Bestimmung wenn nötig bestätigen. Bei einem Vogelbeobachtungs-Wettbewerb zum Beispiel (Estonian Open, die Inter-City Vogel-Ralley etc) kann eine Art nicht registriert werden, bevor nicht die Hälfte der Gruppe den gleichen Vogel gesehen hat und die Bestimmung bestätigt.