Unabhängigkeitstag!

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Estnische Unabhängigkeitserklärung , 24. Februar 1918

MANIFEST

An alle Völker Estlands
Das estnische Volk hat im Laufe von Jahrhunderten sein Streben nach Unabhängigkeit nicht verloren. Von Generation zu Generation hat es die geheime Hoffnung gehegt, dass ungeachtet der finsteren Nacht der Sklaverei und der Tyrannei fremder Völker in Estland wieder eine Zeit anbricht, in der "alle Qualen an beiden Enden in Flammen aufgehen werden" und Kalev einmal nach Hause kommt und seinen Kindern das Glück bringt.
Nun ist diese Zeit gekommen.
Ein unerhörter Kampf der Völker hat die verrotteten Fundamente des russischen Zarenreiches bis auf den Grund zerstört. Eine verheerende Anarchie breitet sich in der sarmatischen Ebene aus und droht, alle Völker unter sich zu begraben, die auf dem Gebiet des ehemaligen russischen Staates leben. Von Westen nähern sich die siegreichen deutschen Truppen, um ihren Teil des russischen Erbes zu fordern und vor allem die Küste des Baltischen Meeres unter ihre Macht zu bringen.
In dieser Schicksalsstunde hat der Estnische Landtag (Eesti Maapäev), als der rechtmäßige Vertreter des Landes und des Volkes, in einmütiger Übereinstimmung mit denjenigen estnischen Parteien und Organisationen, die auf dem Prinzip der Demokratie fußen, und kraft des Selbst¬bestimmungsrechtes der Völker, es als notwendig angesehen, folgende entscheidenden Schritte zu unternehmen, um das Schicksal des estnischen Landes und Volkes zu bestimmen:
Estland wird in seinen historischen und ethnographischen Grenzen von heute an zu einer unabhängigen demokratischen Republik erklärt.
Zu dem Territorium der unabhängigen estnischen Republik gehören: Harjumaa, Läänemaa, Järvamaa, Virumaa mit Narva und seiner Umgebung; Tartumaa, Võrumaa, Viljandimaa und Pärnumaa mit den Ostseeinseln - Saare-, Hiiu- und Muhumaa und anderen, wo die Esten von alters her die Mehrheit stellen. Um die Staatsgrenzen in den an Lettland und den russischen Staat grenzenden Gebieten endgültig und detailliert festzulegen, wird eine Volksabstimmung durchgeführt, sobald der jetzige Weltkrieg beendet ist.
In den vorgenannten Gebieten ist die einzige höchste organisierende Macht die vom Estnischen Maapäev gebildete Volksmacht in Form des
Komitees zur Rettung Estlands.
Die Republik Estland strebt eine völlige politische Neutralität gegenüber allen Staaten und Völkern an und hofft gleichzeitig, dass seine Neutralität von diesen mit einer ebenso völligen Neutralität beantwortet wird.
Die estnischen Truppen werden bis zu einem Maß reduziert, das zur Aufrechterhaltung der inneren Ordnung nötig ist. Die estnischen Soldaten, die in der Russischen Armee gedient haben, werden nach Hause gerufen und demobilisiert.
Bis die Estnische Verfassunggebende Versammlung, die aufgrund des allgemeinen, direkten, geheimen und gleichen Wahlrechtes zusammentritt, die verfassungsmäßige Ordnung des Landes festlegt, bleibt alle exekutive und legislative Gewalt in den Händen des Estnischen Maapäev und der von ihm gebildeten Estnischen Provisorischen Regierung, die sich in ihrer Tätigkeit von den folgenden Prinzipien leiten wird:
1) Alle Bürger der Republik Estland, ungeachtet ihres Glaubens, ihrer Nationalität und politischen Weltanschauung, finden gleichen Schutz vor den Gesetzen und den Gerichten der Republik.
2) Den in den Grenzen der Republik lebenden nationalen Minderheiten: den Russen, Deutschen, Schweden, Juden und anderen wird das Recht auf nationale Kulturautonomie gewährt.
3) Alle bürgerlichen Freiheiten, die Freiheit des Wortes, der Presse, der Religion, der Versammlung, der Gemeinschaft, der Vereinigung und des Streiks sowie die Unverletzbarkeit der Person und des Heims sollen in den Grenzen des Estnischen Staates unabänderlich auf der legalen Basis gelten, die die Regierung unverzüglich ausarbeiten muss.
4) Der Provisorischen Regierung wird es zur Aufgabe gemacht, unverzüglich zum Schutz der Sicherheit der Bürger Gerichtsbehörden einzurichten. Alle politischen Gefangenen sind sofort zu befreien.
5) Die Stadt-, Kreis- und Gemeindeselbstverwaltungen sind aufgerufen, ihre gewaltsam unterbrochene Arbeit unverzüglich wieder aufzunehmen.
6) Eine den Selbstverwaltungen unterstehende Volksmiliz soll zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung umgehend ins Leben gerufen werden, genauso wie Selbstschutzorganisationen der Bürger in den Städten und auf dem Land.
7) Der Provisorischen Regierung wird es zur Aufgabe gemacht, auf breiter demokratischer Basis Gesetzesprojekte zur Lösung der Landfrage, der Arbeiterfrage sowie zu Fragen der Lebensmittelversorgung und des Finanzwesens unverzüglich auszuarbeiten.

Estland! Du stehst auf der Schwelle zu einer hoffnungsvollen Zukunft, in der du frei und unabhängig dein Schicksal bestimmen und lenken kannst! Beginne, dein Heim aufzubauen, in dem Ordnung und Recht regieren, um ein wertvolles Mitglied in der Familie der Kulturvölker zu sein! Alle Söhne und Töchter der Heimat, vereinigt euch wie ein Mann in der heiligen Arbeit des Aufbaus der Heimat! Das Blut und der Schweiß unserer Vorfahren, die für dieses Land geflossen sind, fordern dies, unsere Nachkommen verpflichten uns dazu.
Möge Gott über Dich wachen
Und reich segnen
Was immer Du auch tust
Mein teures Vaterland!

Es lebe die unabhängige estnische Republik!
Es lebe der Frieden der Völker!
Der Ältestenrat des Eesti Maapäev.
In Tallinn, am 21. Februar 1918.

Sinimustvalge

Blau, Schwarz, Weiß

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