Das Verbot des Fällens ist ab heute gültig und v.a. dazu gedacht, die Brut der Vögel, die in alten Wäldern brüten und der Tiere während der Fortpflanzungszeit nicht zu stören. Das Verbot des Fällens dauert bis zum 15. Juni. Eine Unterbrechung der Frühjahrsfällung wurde in den Staatswäldern seit 2002 zur Tradition.
In den Staatswäldern ist die Anpflanzung von mehr als 20 Millionen Bäumen während dieser Zeit geplant und die Instandhaltung von jungen Wäldern wird auf 40 tausend Hektar angeordnet.
Mehrere private Waldbesitzer haben ihre Aktivitäten dem auch während des Fällungsverbotes angepasst.